Dr. iur. Caroline Lechner-Hartlieb
- 1-2 Besuche pro Jahr
- Bevorzugte Regionen: Wien, Niederösterreich (Wien-Umgebung).
- Bietet individuelle Besuche an.
- Besucht gerne: SEK II.
- Keine anfallenden Kosten für die Schule.
Forschungsschwerpunkte
- Verfassungsrecht,
- Verfassungsgerichtsbarkeit,
- Verwaltungsrecht, insb. Gewerberecht.
Aktuelle Projekte
- Verantwortlichkeit oberster Verwaltungsorgane und Staatsgerichtsbarkeit: Oberste Verwaltungsorgane wie der Bundespräsident oder Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung tragen Verantwortung dafür, dass ihre Amtstätigkeit der Verfassung, den Gesetzen und anderen rechtlichen Maßstäben entspricht. Ein "Bruch" dieser Verantwortlichkeit, also eine Rechtsverletzung, kann nicht nur zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch vor dem Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Zur Anklage berechtigt ist etwa der Nationalrat.
Ein Beispiel für derartige Überlegungen war die kürzlich im Raum stehende Anklage einer Bundesministerin: https://orf.at/stories/3423662/ - Zivilgesellschaft und Verfassung: In einem kürzlich gehaltenen Vortrag und der Publikationsfassung habe ich mich damit beschäftigt, wie Zivilgesellschaft - also die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger - charakterisiert werden kann, wo sie rechtlich verankert ist, wie sie handelt und welche verfassungsrechtlichen Herausforderungen sich daran knüpfen, zum Beispiel an die Abhaltung von Versammlungen oder die Tätigkeit von Umweltorganisationen.
Auszug aus dem wissenschaftlichen Werdegang
- Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Wien, Abschluss 2006
- Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Abschluss 2009
- Tätigkeit aus Universitätsassistentin prae doc an der WU Wien 2006-2009
- Laufende Publikationstätigkeit auch während der Anstellung am Verfassungsgerichtshof und im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
- Seit 2024 Universitätsassistentin post doc und Habilitandin an der Wirtschaftsuniversität Wien