Armutsmigration? Freizügigkeit in der EU und Sozialleistungen in anderen Mitgliedsstaaten
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Das Recht der Freizügigkeit in der EU bietet viele Vorteile. Zum Beispiel können Unionsbürger/innen in einem anderen Mitgliedstaat der EU arbeiten und dürfen nicht diskriminiert werden. Oftmals wird die Freizügigkeit aber unter dem Schlagwort "Armutsmigration" populistisch diskutiert: Insbesondere Migrant/innen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, z.B. Rumänien, wird unterstellt, dass sie die Sozialsysteme der alten, reicheren Mitgliedstaaten ausnutzen würden.
Einerseits bemühen sich die EU-Mitgliedsstaaten deshalb, ihre Sozialsysteme weitgehend unter nationaler Kontrolle zu behalten. Andererseits hat vor allem der Europäische Gerichtshof die Rechte von EU-Bürger/innen auf nationale Leistungen in den vergangenen Jahren ausgebaut.
Das Projekt "Armutsmigration? Freizügigkeit in der EU und der Zugang von EU-Bürger/innen zu Sozialleistungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten" untersucht die Folgen der europäischen Rechtsprechung zu sozialen Leistungen und die politischen Reaktionen der EU-Mitgliedstaaten.
In welchem Umfang haben EU-Bürger/innen nach nationalem Recht Anspruch auf soziale Leistungen, z.B. Sozialhilfe oder Kindergeld? Inwieweit werden diese Leistungen wahrgenommen und wie wird dies politisch diskutiert? Kommen die Mitgliedsstaaten ihren europarechtlichen Verpflichtungen nach oder halten sie vereinbarte Leistungen vor? Und inwiefern halten sich die nationalen Gerichte an die europäische Rechtsprechung?
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- Migration in der EU
- Freizügigkeit nach der EU-Osterweitung
- Sozialleistungen für EU-Bürger/innen in Österreich
- Staatliche Notunterkünfte für obdachlose EU-Bürger/innen
- Debatten im Nationalrat über "Armutsmigration"
- Rolle der FPÖ bei der Diskussion über "Armutsmigration"
vwadb.detail.literature
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