Rechtsformwahl für Unternehmensgründer und -umgründer
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Die Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen/Institut für Finanzmanagement der Universität Klagenfurt (www.aau.at/bfs) beschäftigt sich im Rahmen des steuerlichen Rechtsformvergleichs mit steuerlichen Überlegungen, die schon vor der tatsächlichen Unternehmensgründung anzustellen sind, um die entsprechenden Vorteilhaftigkeitsüberlegungen in die Wahl der "richtigen" Rechtsform einfließen zu lassen.
Die laufende Besteuerung eines Unternehmens hängt von der gewählten Rechtsform ab (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft). Diese kann zwar mittels späterer Umgründung wieder geändert werden, eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile einer bestimmten Rechtsform - nicht nur, aber auch in steuerlicher Hinsicht - ist aber unerlässlich, um unternehmerisches Engagement von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen. Nicht zuletzt sind dieselben Überlegungen auch im Vorfeld einer allfälligen Umgründung anzustellen.
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- Personengesellschaften (OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Systemen. Dies führt für den Anteilseigner zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen und beeinflusst die Wahl der Rechtsform.
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- Auszüge aus: Hübner-Schwarzinger/Kanduth-Kristen (Hrsg) Rechtsformgestaltung für Klein- und Mittelbetriebe, 2. Auflage (2016)
- Hübner-Schwarzinger, Einführung in das Umgründungssteuergesetz, 2. Auflage (2016)