Ausschreibung 2027
Die Ausschreibung für Kinder- und Jugenduniversitäten im Jahr 2027 ist am 8. Oktober gestartet. Förderungsanträge können bis 4. Dezember 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Kindern und Jugendlichen soll durch die geförderten Angebote ein niederschwelliger Einstieg in die Welt der Wissenschaften und Künste eröffnet werden. Ein wesentliches Ziel ist dabei größtmögliche soziale Durchmischung bei den Teilnehmenden, sodass von den Jüngsten in der Gesellschaft ausgehend das Interesse für und Vertrauen in Wissenschaft und Demokratie quer durch alle Bevölkerungsgruppen gestärkt wird.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Veranstaltung von Kinder- und Jugenduniversitäten, im Rahmen derer altersgemäße und didaktisch zeitgemäß gestaltete Vorlesungs-, Workshop- und Exkursions-Programme sowie wissenschaftlich bzw. kunstwissenschaftlich basierte Partizipationsformate für Kinder und Jugendliche angeboten werden, welche die Vielschichtigkeit und Bandbreite von Wissenschaft und Kunst vermitteln.
Die Angebote für die Kinder und Jugendlichen müssen zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2027 stattfinden.
Förderung durch den Bund
Eine Förderung durch das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung ist pro Kinder- und Jugenduniversität mit maximal 50 % der Gesamtkosten und einer maximalen Förderungssumme von 100.000 Euro (inkl. Ust.) limitiert.
Pro antragstellender Einrichtung dürfen maximal zwei Förderungsansuchen für Projekte, die sich klar voneinander unterscheiden, eingebracht werden.
Wer kann einreichen?
Einreichberechtigt sind nur außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen mit Niederlassung in Österreich, die über die Finanzmittel und die erforderliche fachliche Eignung zur Durchführung von durch die Sonderrichtlinie für die Förderung von Kinder- und Jugenduniversitäten 2027 - 2032 angesprochenen Projekte verfügen. Das sind insbesondere:
- Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 i.d.g.F., Privatuniversitäten gemäß Privatuniversitätengesetz, BGBl. I Nr. 77/2020 i.d.g.F., außeruniversitäre Forschungseinrichtungen;
- vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschul-Studienlehrgängen und Fachhochschulen gemäß Fachhochschulgesetz BGBl. 340/1993 i.d.g.F;
- Pädagogische Hochschulen im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 i.d.g.F.; staatlich anerkannte private Pädagogische Hochschulen;
- gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige juristische Personen, die (insbesondere gemäß Statuten/Errichtungserklärung) in der Wissenschaftsvermittlung tätig sind und im Rahmen der geförderten Projekte mit mindestens einer Hochschule zusammenarbeiten. Hierfür muss/müssen bei der Einreichung Letter/s of Intent (LOI/s) der Hochschule/n übermittelt werden.
Bei kunstwissenschaftlichen bzw. kunstvermittelnden Projekten muss die Anbindung an eine Kunstuniversität, an eine kunstwissenschaftliche Fakultät, einen kunstwissenschaftlichen Fachbereich oder ein kunstwissenschaftliches Institut einer Universität gegeben sein.
Ablauf
Förderungsansuchen müssen inklusive aller Anhänge sowie der Bestätigung der Richtigkeit der Angaben bis spätestens 4. Dezember 2026, 12:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Einreichplattform beim OeAD eingebracht werden.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Förderungsprogramm und zur Einreichung sind dem Ausschreibungstext und der Sonderrichtlinie für die Förderung von Kinder- und Jugenduniversitäten 2027 – 2032 zu entnehmen.
Weiters bietet der OeAD im Rahmen der Ausschreibung Info-Veranstaltungen für Antragstellende.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter FAQs.