Dr. Andreas Hölzl
- 1-2 Besuche pro Jahr
- Regionen: Oberösterreich, Niederösterreich, Wien
- Anfallende Kosten für die Schule: Ersatz der Fahrtkosten
Forschungsschwerpunkte
- Antidiskriminierungsrecht
- Rechtsgeschichte
Mit welchen Gesetzen kann man sich wehren, wenn man diskriminiert oder ausgegrenzt wird? Welche Vorurteile haben früher dazu geführt, dass Menschen in Gesetzen auf unfaire Weise ungleich behandelt wurden? Und wie versucht man heute, alle Menschen trotz ihrer vielen Unterschiede gleich zu behandeln?
Diese und ähnliche Fragen wollen wir gemeinsam anhand konkreter Beispiele besprechen. Denn obwohl sich Gesetzestexte oftmals sehr abstrakt lesen, betreffen sie uns alle in unserem täglichen Leben – doch nicht immer auf gleiche Weise? Als Rechtswissenschaftler stehe ich Rede und Antwort zu Fragen rund um die Regeln unseres Zusammenlebens in Geschichte und Gegenwart.
Aktuelle Projekte
Gleichstellungspläne an österreichischen Universitäten: Wie wird an den österreichischen Universitäten sichergestellt, dass alle Menschen gleichberechtigt behandelt werden? Seit 2015 müssen österreichische Universitäten Gleichstellungspläne erlassen, die die Bereiche "Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Betreuungspflichten" sowie "Antidiskriminierung" umfassen. Dazu kommen auch Regelungen zu Diversität oder zu würde- und respektvollen Umgangsformen aller Universitätsangehörigen. Doch inwieweit verfolgen die Universitäten über dieses Mindestmaß hinaus weitere Gleichstellungsziele?
Rosa oder Blau - nur Mann oder Frau?: Unser Geschlecht wird gleich nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen: entweder "männlich" oder "weiblich". Seit 2018 muss das allerdings nicht mehr so sein. Gemeinsam wollen wir der Frage nachgehen, welche Merkmale Geschlecht und Geschlechterrollen definieren, warum es mehr als zwei Geschlechter gibt und was das mit der Geburtsurkunde zu tun hat. Außerdem wollen wir gemeinsam herausfinden, warum in Österreich manche Gesetze nur für Frauen oder nur für Männer gelten. Die Veranstaltung fand im Rahmen der KinderUni für 12- bis 15-jährige Schülerinnen und Schüler statt und wurde im Team-Teaching mit Birthe Dorn angeboten.
(Un-)GlücksfaII Lebensgemeinschaft: Ja, ich will! Abseits romantischer Vorstellungen einer Hochzeit bedeutet die Ehe ein formales Bekenntnis zueinander mit klar definierten Rechtswirkungen. Seit 2019 ist dies auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Aber wie ist es um außereheliche Lebensgemeinschaften bestellt? Diese wirken nach außen hin oft wie Ehen. Ohne Trauschein bleiben sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare (auch mit Kindern) jedoch juristisch gesehen „Fremde“. Was bedeutet das für das Zusammenleben? Welche rechtlichen Erwartungen werden fälschlicherweise oder zu Recht an eine Lebensgemeinschaft geknüpft? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den falschen Annahmen?
Auszug aus dem wissenschaftlichen Werdegang
Andreas Hölzl studierte Rechtswissenschaften an der JKU Linz. Nach der Gerichtspraxis und der Tätigkeit als Revisionsassistent bei KPMG Plantreuhand begann er 2000 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte (2010: Umbenennung in lnstitut für Legal Gender Studies) sowie 2002 am Institut für Kirchenrecht (2004: Umbenennung in lnstitut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht) seine universitäre Karriere an der JKU. Seit 2010 ist er überdies Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der JKU.