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Ausschreibung 2025

Mädchen experimentiert
© Kinderbüro Universität Wien/APA-Fotoservice/Schedl

Die Ausschreibung für Kinder- und Jugenduniversitäten im Jahr 2025 war von 7. Oktober bis 2. Dezember 2024 geöffnet. Neben den Kinder- und Jugenduniversitäten werden auch im kommenden Jahr wieder Erweiterungsmodule zur „Ferienbetreuung mit wissenschaftlichem Anspruch“ gefördert. Für Projekte mit Niederösterreich-Bezug konnte eine Zusatzförderung des Landes Niederösterreich beantragt werden.

Was wird gefördert?

Kinder- und Jugenduniversitäten bieten Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Vorlesungen, Workshops, Exkursionen etc. vielfältige Möglichkeiten, in die Welt von Wissenschaft und Forschung einzutauchen.

Die Angebote des Erweiterungsmoduls sind niederschwelliger und stellen den Aspekt der Ferienbetreuung mit wissenschaftlichem Anspruch in den Mittelpunkt. Sie umfassen die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen für mindestens eine und maximal neun Wochen im Rahmen der Sommerferien.

Mit den Initiativen sollen besonders Kinder und Jugendliche aus bildungsbenachteiligten Schichten, mit Migrationshintergrund, Behinderungen und aus peripheren Regionen angesprochen werden. Weiters sollen sie das Entfaltungspotential aller Geschlechter fördern und nachhaltigkeitsrelevantes Wissen vermitteln.

Vertiefende Informationen zum Unterschied zwischen Kinder- und Jugenduniversitäten und den Erweiterungsmodulen „Ferienbetreuung mit wissenschaftlichem Anspruch“ finden Sie hier.

Förderung durch den Bund

Eine Förderung durch das BMBWF ist pro Kinder- und Jugenduniversität mit maximal 30 % der Gesamtkosten und einer maximalen Fördersumme von 70.000 Euro limitiert.

Für das Erweiterungsmodul „Ferienbetreuung mit wissenschaftlichem Anspruch“ kann eine zusätzliche Geldzuwendung in Höhe von bis zu 50.000 Euro beantragt werden, die bis zu 100 % der förderbaren Kosten (abzüglich geringfügiger Selbstbehalte bei den Eltern) abdeckt.

Das Erweiterungsmodul steht empfehlenswerter Weise vom Gesamtumfang der Förderung her in angemessener Relation zur Kinder- und Jugenduniversität.

Eine Einreichung ist ausschließlich elektronisch über die Einreichplattform beim OeAD möglich.

Zusatzförderung für Projekte mit Niederösterreich-Bezug

Im Zuge einer Einreichung für eine Förderung des Bundes kann für Kinder- und Jugenduniversitäten mit Niederösterreich-Bezug zusätzlich eine Förderung beantragt werden, die der OeAD im Auftrag des Landes Niederösterreich, Abteilung Wissenschaft und Forschung vergibt.

Wer kann einreichen?

Einreichberechtigt sind Universitäten, Privatuniversitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Einzelpersonen, die im Rahmen der geförderten Projekte mit Universitäten oder Fachhochschulen zusammenarbeiten.

Gemeinnützige Vereine, GmbHs und Einzelpersonen müssen LOIs der wissenschaftlichen Kooperationspartner übermitteln.

Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber müssen entsprechende Qualifikationen in der Abwicklung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen (Projektmanagement, didaktisch-methodische und pädagogische Referenzpunkte) nachweisen.

Weitere Informationen

Genaue Informationen zum Förderprogramm „Kinder- und Jugenduniversitäten“ sowie zur Einreichung und den Teilnahmebedingungen sind dem Ausschreibungstext und der Sonderrichtlinie Kinder- und Jugenduniversitäten 2021–2026 zu entnehmen.

FAQs zur Ausschreibung

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Ansprechpersonen

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